Rechtsanwalt Rolf Huschbeck
Rechtsanwalt Rolf Huschbeck

Strafrecht

Die Bearbeitung umfaßt grundsätzlich sämtliche Tatbestände in jedem Verfahrensstadium.

Zu Ihrem Schutze und Vorteil  empfehle ich die Hinzuziehung anwaltlichen Beistandes zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.

 

Durch meine frühere Tätigkeit als Polizeibeamter ist die Kanzlei verstärkt im Bereich des Verkehrs(straf-)rechts tätig.

 

Eine weiteres wesentliches Tätigkeitsfeld ist die Betreueung von Mandantinnen und Mandanten  im Rahmen der Nebenklage  und als Zeugenbeistand.

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© Rechtsanwalt Rolf Huschbeck